NEIN zur Unterversorgung im Baselbiet

Der VSAO Basel sagt NEIN zur Revision des Gesundheitsgesetzes im Baselbiet

 

 

 

Die Regierung möchte einen Zulassungsstopp in verschiedenen Teilbereichen der medizinischen Grundversorgung in Baselland. Leistungskürzungen in diesen Bereichen wären die Folge. Der Kanton riskiert damit mittelfristig eine medizinische Unterversorgung. Leidtragende sind die Patientinnen und Patienten im Baselbiet. Der VSAO Basel sagt deshalb Nein zur Teilrevision des Gesundheitsgesetzes, über welche am 22. September abgestimmt wird.

Gerade angesichts der sich ohnehin schon abzeichnenden Unterversorgung mit Ärztinnen und Ärzten würde dies die Versorgung in Baselland merklich schwächen.

Argumente: NEIN zum schädlichen Gesundheitsgesetz im Baselbiet

  • Ein künstlicher Zulassungsstopp ist unverantwortlich, da er den Druck auf die Spitäler erhöht und den Arztberuf für junge Medizinerinnen und Mediziner noch unattraktiver macht.
  • Im ambulanten Bereich gibt es bereits heute einen Mangel an Ärztinnen und Ärzten. Dieser Trend wird sich mit dieser Regulierung verschärfen.
  • Es wird immer mehr ältere Menschen haben, welche ambulante Behandlungen benötigen werden und viele Ärztinnen und Ärzte gehen in den nächsten Jahren in Rente. Die Regulierung wird zu Schliessungen von Arztpraxen führen.
  • Es ist falsch, jetzt die medizinische Versorgung in Baselland künstlich zu verknappen. Mittelfristig droht eine Unterversorgung.
  • Die Stimmbevölkerung unseres Kantons hat am 9. Juni mit dem wuchtigen Nein zur Kostenbremse-Initiative einen Leistungsabbau im Gesundheitsbereich abgelehnt. Es ist unverständlich, dass die Regierung ohne Not einen Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte durchdrücken will.
  • Auf nationaler Ebene werden zurzeit wichtige Geschäfte behandelt (Einheitliche Finanzierung und die Tarife TARMED/TARDOC), welche das ambulante Angebot an Ärztinnen und Ärzten in den Kantonen beeinflussen werden. Die konkreten Auswirkungen dieser Teilrevision auf die ambulante ärztliche Versorgung im Baselbiet sind nicht klar.
  • Die Datenlage, welche dem Zulassungsstopp zugrunde liegt, ist viel zu ungenau.
  • Für unsere Ärztinnen und Ärzte bedeutet diese Regulierung einen Eingriff in ihre Wirtschafts- und Gewerbefreiheit.
  • Ein Zulassungsstopp bedeutet letztlich, dass selbst bestehende Praxen nicht weitergeführt werden können.

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Gemeinsam für eine sichere Gesundheitsversorgung: NEIN zum Gesundheitsgesetz in BL

Die Abstimmung am 22. September bietet uns die Möglichkeit, unsere Botschaft klar und deutlich an die Öffentlichkeit zu tragen. Diese Diskussion ist wegweisend und wird auch in anderen Kantonen Veränderungen anstoßen. Wir arbeiten eng mit allen Basler Ärztegesellschaften zusammen und wollen gehört werden.

Der VSAO Basel ist überzeugt, dass diese Abstimmung in Baselland ein Signal setzen wird, dessen Auswirkungen auch in anderen Kantonen Veränderungen anstoßen werden. Es ist schon lange keine rein kantonale Angelegenheit mehr.

Wenn wir JETZT zusammenhalten und uns dagegen wehren, haben wir reelle Chancen etwas zu bewirken!