Seit Jahren setzt sich der VSAO BASEL für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Spitälern ein.
Mehr dazu
um die Rückerstattung des Solidaritätsbeitrages wie folgt:
Bitte bei Austritt eine Kopie des Lohnausweises hochladen. Die Lohndaten können abgedeckt werden, wir benötigen lediglich die Personalien und den Zeitraum des Lohnbezuges auf dem Dokument. Daraus muss ersichtlich sein, dass in der betreffenden Zeit im USB/der UPK/dem FPS gearbeitet wurde.
Der Betrag ist zu überweisen auf mein Konto:
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