Die Vereinbarkeit von Familie und ärztlichem Beruf gehört seit Jahren zu den zentralen Anliegen des VSAO Basel. Der VSAO Basel setzt sich deshalb grundsätzlich für familienfreundliche Rahmenbedingungen ein und unterstützt Massnahmen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachhaltig verbessern. Die Herausforderungen sind insbesondere für Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte während der Familiengründung gross: unregelmässige Arbeitszeiten, Nacht- und Wochenenddienste sowie hohe Betreuungskosten erschweren den Alltag vieler Familien. Aus diesem Grund hat sich der VSAO Basel entschieden, die kantonale Volksinitiative für einen wirkungsvollen steuerlichen Kinderabzug aktiv zu unterstützen. Die Initiative kann die strukturellen Herausforderungen im Gesundheitswesen zwar nicht vollständig lösen. Sie stellt jedoch eine konkrete und pragmatische Massnahme dar, um Familien finanziell zu entlasten und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Gerade in der ärztlichen Weiterbildung sind flexible Betreuungsformen oft unverzichtbar. Diese werden jedoch heute vielfach nicht oder nur unzureichend unterstützt, obwohl sie für Ärztinnen und Ärzte mit Schicht-, Nacht- und Wochenenddiensten häufig die einzige praktikable Lösung darstellen. Mit seinem Engagement setzt der VSAO Basel ein klares Zeichen für familienfreundlichere Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen. Gleichzeitig unterstreicht der Verband seine Rolle als moderne Berufsorganisation, die sich aktiv für die Lebensrealität und die Interessen ihrer Mitglieder einsetzt. Die Initiative könnte zudem über Basel hinaus Signalwirkung entfalten. Bereits heute werden ähnliche Vorstösse in anderen Kantonen sowie auf nationaler Ebene diskutiert.
Die Initiative:
Kantonale Volksinitiative für einen wirkungsvollen steuerlichen Kinderabzug (veröffentlicht im Kantonsblatt vom 26.11.2025)
Gestützt auf Artikel 47 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005 und auf das Gesetz betreffend Initiative und Referendum vom 16. Januar 1991 (IRG) reichen die unterzeichnenden, im Kanton Basel-Stadt Stimmberechtigten folgende formulierte Initiative ein:
Artikel 33 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die direkte Steuern (SG 640.100) wird wie folgt geändert:
Vom Einkommen werden abgezogen:
35'000 Franken für das erste, 15'000 Franken für das zweite und 10'000 Franken für jedes weitere minderjährige, erwerbsunfähige oder in der beruflichen oder schulischen Ausbildung stehende Kind, für dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person zur Hauptsache sorgt; werden die Eltern getrennt besteuert, so wird der Kinderabzug hälftig aufgeteilt, wenn das Kind unter gemeinsamer elterlicher Sorge steht und keine Unterhaltsbeiträge nach Artikel 32 Abs. 1 lit. c für das Kind geltend gemacht werden.
Koordinierte Unterschriftensammlungen
Kosten für gedruckte Bögen werden übernommen
Portokosten werden übernommen
Unterschriftenbögen
Interessierst Du Dich für die Initiative? Dann unterstütze uns mit der Unterschriftensammlung. Hier findest Du den Unterschriftenbogen. Wenn Du Fragen hast, melde Dich einfach. Herzlichen Dank für die Unterstützung.
Unterschriftenbögen kannst Du unter folgender E-Mail-Adresse bestellen: kinderabzug@gmail.com